Bekanntmachung zur Auslegung des Entwurfs zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraft Straußfurt“ für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt hat am 26.09.2024 den Entwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windkraft Straußfurt“ für den Vorgang der förmlichen Beteiligung gebilligt. Hierzu erfolgt neben der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraft Straußfurt“ in der Zeit vom 10.10.2024 bis einschließlich 12.11.2024 im Bauamt der VG Straußfurt (Bahnhofstraße 13, 99634 Straußfurt). Der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windkraft Straußfurt“ wird auf der Grundlage des § 5 Abs. 2b BauGB aufgestellt. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch oder postalisch abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB in der weiteren Planung unberücksichtigt bleiben. Folgende Dokumente stehen zur Einsicht zur Verfügung:
Städtebauliche Begründung
Planzeichnung
Umweltbericht
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen für den Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windkraft“ der Gemeinde Straußfurt sind verfügbar:
Umweltbericht zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ der Gemeinde Straußfurt (STFNP) vom 16.09.2024 der Landschaftsplanung Dr. Reichhoff als Bestandteil der Begründung
Kartierung der Biotop- und Nutzungstypen (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff)
Kartierung der landschaftsästhetischen Bewertung (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff)
Darstellung der naturschutzrechtlich festgesetzten Schutzgebiete (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff)
Artenschutz-Fachbeitrag zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ der Gemeinde Straußfurt (STFNP)
Brutvogeluntersuchungen zum Vorhaben „Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im Windpark Straußfurt“
Zug- und Rastvogeluntersuchungen zum Vorhaben „Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im Windpark Straußfurt“
Fledermausuntersuchungen zum Vorhaben „Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im Windpark Straußfurt“
SPA-Vorverträglichkeitsprüfung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ der Gemeinde Straußfurt (STFNP)
Umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Im Rahmen der Umweltprüfung liegen nachstehende umweltbezogene Informationen zu den folgenden Schutzgütern vor:
Mensch
Aussagen zu Bestand (Wohnumfeld, Gesundheit, landschaftliche Erholungseignung, Flächennutzung) und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Aussagen zu Bestand (Brut-, Zug- und Rastvögel, Fledermäuse, Feldhamster, Reptilien, weitere relevante Arten, Biotop- und Nutzungstypen) und Bewertung der Schutzgüter sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
Aussagen zu Belangen des Artenschutzes mit Blick auf die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG
Integration der Kartierungen und o. g. vorliegenden faunistischen Fachgutachten
Boden
Aussagen zu Bestand (Bodentyp/-funktion) und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
Fläche
Aussagen zu Bestand (Flächennutzungen) und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
Wasser
Aussagen zu Bestand (Grund- und Oberflächenwasser) und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
Klima und Luft
Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
Landschaft
Aussagen zu Bestand (Landschaft im Umkreis von 10 km um das Plangebiet) und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
Integration der Kartierung landschaftsästhetischer Bewertung (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff)
Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Aussagen zu Bestand (Bau- und Bodendenkmäler) und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht (insbesondere der Runneburg und historischen Stadtkerns von Weißensee)
Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes (UmwRG) gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Öffnungszeiten der VG Straußfurt:
Montag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Alternativ können Sie die Unterlagen auch im Internet unter folgender Adresse einsehen und abrufen:
https://www.vgstraussfurt.de/bekanntmachungen/index.php
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